Ab Montag, den 16.03.2020 bis zum 18.04.2020 wird landesweit an allen Schulen in Niedersachsen die Erteilung von Unterricht untersagt.

Es handelt sich um eine Schutzmaßnahme nach §28 Abs. 1 des Infektionsschutzgesetzes.
Die Schließung erfolgt aufgrund einer fachaufsichtlichen Weisung des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.

Für Schülerinnen und Schüler der Schuljahrgänge 1 bis einschließlich 8 ist eine Notbetreuung in kleinen Gruppen in der Zeit von 8 bis 13 Uhr durch die Schule gewährleistet. Die Notbetreuung dient dazu, Kinder aufzunehmen, deren Eltern in sog. kritischen Infrastrukturen tätig sind. Sie gilt daher insbesondere für Beschäftigte im Gesundheitsbereich, medizinischen und pflegerischen Bereich, Beschäftigte der Polizei, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Feuerwehr sowie Beschäftigte im Vollzugsbereich.

Aus aktuellem Anlass

hier Informationen für Lehrkräfte und Eltern

von der Landesschulbehörde Niedersachsen

und vom Robert Koch Institut