Aus akutellem Anlass weist das Niedersächsische Kultusministerium daraufhin, dass u. a. Reizgas- und Gassprühgeräte an niedersächischen Schulen verboten sind. In dem Erlass, oft kurz als „Waffenerlass“ bezeichnet, wird das Verbot genau beschrieben. Dabei ist sogar das Mitsichführen solcher Waffen strafbar! Das Verbot gilt nicht nur für die Schule und das Schulgelände, sondern es gilt auch ganz allgemein für Schulveranstaltungen.
- BuddY-Schule -
Grund- und Oberschule in Cuxhaven
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In unserem Leitbild stellen wir genauer dar, was uns wichtig ist. Als große Überschrift steht „Vielfalt ist Reichtum“. Wir sind eine Schule mit vielen Kulturen, die jeden Tag eine Bereicherung darstellen und uns viel Freude bereiten.