Aus akutellem Anlass weist das Niedersächsische Kultusministerium daraufhin, dass u. a. Reizgas- und Gassprühgeräte an niedersächischen Schulen verboten sind. In dem Erlass, oft kurz als „Waffenerlass“ bezeichnet, wird das Verbot genau beschrieben. Dabei ist sogar das Mitsichführen solcher Waffen strafbar! Das Verbot gilt nicht nur für die Schule und das Schulgelände, sondern es gilt auch ganz allgemein für Schulveranstaltungen.